4.1 Arbeitsstelle
Verantwortlich für die Produktionen der Arbeitsstelle ist ihr Leiter.
Im Bischöflichen Generalvikariat ist die Arbeitsstelle mit dem Arbeitsbereich 1.1.2 Diakonische Pastoral im Zentralbereich 1 Pastoral und Gesellschaft vernetzt. Die Anliegen der Behindertenpastoral im Bistum werden aufgegriffen und publiziert.
Durch die Gewinnung und Förderung von ehrenamtlichen Mitarbeiter, deren Schulung und Begleitung gelingt eine Kommunikation über die Grenzen der Adressatengruppe hinaus. Das ehrenamtliche Engagement in der Behindertenarbeit wird unterstützt, Barrieren zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen werden tendenziell abgebaut, Integration wird gefördert.
Die formale Qualität der Produkte ist unterschiedlich. Es besteht eine Mischung aus professionell produzierten Beiträgen (Übernahme der „RadioKirche“ vom Arbeitsbereich 3.4 Rundfunkarbeit sowie z.B. von Beiträgen des domradio und von Radio Vatikan für die TTP) und Eigenproduktionen von ehrenamtlichen Mitarbeitern, die auch selbst eingelesen werden (so wird z.B. wird der „Tonpost-Paulinus“ vollständig von Ehrenamtlichen gelesen).
Durch geeignete Qualifizierungsmaßnahmen sollen hausinterne Standards für Medienproduktionen erreicht werden. Die Medienkompetenz bei den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wird erweitert.
4.2 „Trierische Tonpost“
Der Leiter der Arbeitsstelle ist zugleich Leiter der Redaktionskonferenz der „Trierischen Tonpost“; die Redaktionskonferenz ist das Entscheidungsgremium im Rahmen des Gesamtkonzeptes. Die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Redaktionskonferenz regelt die Geschäftsordnung.
Durch die Teilnahme des Leiters der Arbeitsstelle an der gemeinsamen Themen- und Terminkonferenz der Redaktionen ist die Schnittstelle zur Redaktionskonferenz der TTP geschaffen. Im Gegenzug kommen aus dem Hörerkreis Anregungen, die durch die Redaktionskonferenz und den Leiter der TTP in die Prozesse des Bistums eingebracht werden können.
Die TTP arbeitet beteiligungsorientiert und durch die Einrichtung des Hörerforums auch interaktiv. Durch die Zusammenarbeit der Hauptamtlichen mit freien und ehrenamtlichen Mitarbeitern und Zuarbeitern entstehen Formen der Vernetzung, Beteiligung und Mitbestimmung auf unterschiedlichen Ebenen der Kommunikation. Die „Trierische Tonpost“ ist durch dieses Prozedere sowohl von der Ausrichtung als auch von der Umsetzung her einmalig im gesamten deutschsprachigen Raum. Sie ist ein Alleinstellungsmerkmal des Bistums Trier.
Über den Leiter, die Redaktionskonferenz und auch über die Hörerschaft der TTP bieten sich Kooperationsmöglichkeiten mit den unterschiedlichen Zielgruppen, Verbänden und Institutionen an.
Durch die Vernetzung mit den im Blindenwesen tätigen Vereinen, Verbänden und Personengruppen, die professionell mit Blinden und Sehbehinderten arbeiten, werden die Informationsgewinnung aus erster Hand, der Austausch und die zielgruppenorientierte Planung gefördert. Dadurch können religiöse und lebenspraktische Angebote entwickelt und umgesetzt werden.
Im Sinne der Qualitätssicherung und –entwicklung wird die „Trierische Tonpost“ mindestens dreimal im Jahr einem sogenannten „Air-Check“ unterzogen. Die Kritiker werden aus den Reihen der Redakteure des Bistums sowie aus der Hörerschaft angefragt. Auch die übrigen Produkte der Arbeitsstelle sollen regelmäßig in geeigneter Weise externer Kritik unterzogen werden.